Sachkundige Überprüfung von PSAgA

Auf sie muss Verlass sein: die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Daher sind Arbeitgeber auch gesetzlich dazu verpflichtet, diese mindestens alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen, warten und zertifizieren zu lassen. Ich biete Ihnen eine kompetente Überprüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (gemäß DGUV Regel 312-906 und spezielle Herstellervorgaben). Zusätzlich bin ich durch einige Hersteller berechtigt worden verschiedene spezielle Geräte zu prüfen und auch gegebenenfalls zu reparieren.

Folgende Leistungen biete ich an

Sachkundige Überprüfung und Revision (DGUV Grundsatz 312-906 + Herstellervorgaben)

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aller Marken

  • IKAR Höhensicherungsgeräte auch mit Rettungshubeinrichtung

  • ABS Höhensicherungsgeräte

  • IKAR Höhenrettungsgeräte mit Rettungshubeinrichtung

  • MARK Save A Life Höhenrettungsgeräte auch mit Rettungshubeinrichtung

  • KRATOS SAFETY Lift Res-Q

  • INNOTECH Sicherungssysteme

  • SÖLL – Vi-Go-System

  • ortsfesten und mobilen Leitern

Beratung für folgende Arbeitsfelder

  • Feuerwehren

  • automatische Hochregallager

  • Verschieberegallager

  • Vertikal-Kommissionierer

  • Hubarbeitsbühnen

  • Steigschutzanlagen

  • Kläranlagen

  • Schacht- bzw. Behältereinstiege

  • Gerüstbau

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